BGBl. I Nr. 113/2011
EU-Informationsgesetz – EU-InfoG
Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten (EU-Informationsgesetz – EU-InfoG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Unterrichtung hinsichtlich Klagen wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip
Paragraph 8,
Beschließt der Nationalrat oder Bundesrat, dass gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gemäß Artikel 23 h, Absatz eins, B-VG wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip erhoben wird, so unterrichtet das Bundeskanzleramt den Nationalrat und den Bundesrat durch Übermittlung von Schriftsätzen, Berichten über mündliche Verhandlungen sowie auf Grund der Bestimmungen des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 oder der Geschäftsordnung des Bundesrates regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens.