BGBl. I Nr. 140/2011
Dienstrechts-Novelle 2011
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011)
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/14geändertÜberschrift, Text, lit a, lit b, lit c, Schlussteil, lit d, lit e, lit f (neu), lit g (neu)
… 5 unveränderte Absätze
14. VERWENDUNGSGRUPPE M BUO 1
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinsame Erfordernisse
Richtverwendungen
a) Selbständiger Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Zoll mit selbstständigem Aufgabenbereich beim bei Lufttransportumschlag,
b) Hauptlehrunteroffizier Netzplanung Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Referat Logistische Konzeption und -management Bevorratungsziele der Lehrabteilung bei Abteilung Militärstrategie in der Fernmeldetruppenschule Zentralstelle,
c) Personalbearbeiterin oder Personalbearbeiter in der Generalstabsabteilung 1 beim Kommando Einsatzunterstützung eines Bataillons,
d) Sicherheitsunteroffizier und stellvertretender Sicherheitsoffizier beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig Einsatzleitunteroffizierin oder Einsatzleitunteroffizier & Kommandantin oder Kommandant Kampfunterstützungselement in einer Task Group des Jagdkommandos,
e) Kommandantin oder Kommandant Dienstbetrieb Versorgungsgruppe und Dienstführende Unteroffizierin oder Dienstführender Unteroffizier für militärische Sicherheit bei der Heeresmunitionsanstalt Grossmittel einer Stabskompanie eines Bataillons.
a) Sicherheitsunteroffizier und Blindgängersprengbefugter Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Operative Führung in der Operation 1 im operativen Lagezentrum beim Kommando Truppenübungsplatz Allentsteig Joint 3 des Teilstabes Operation beim Streitkräfteführungskommando,
b) Kommandantin oder Kommandant Werkstättenzug und Werkstättenleiter Instandsetzungszug & Werkstattleiterin oder Werkstattleiter des Instandsetzungszuges der Werkstättenkompanie beim Versorgungsregiment Werkstattkompanie des Versorgungsregimentes 1,
c) Kommandant Versorgungsgruppe und Dienstführender Unteroffizier einer Jägerkompanie,
d) Kommandant eines Panzergrenadierzuges einer Panzergrenadierkompanie.
f) Planungsunteroffizierin oder Planungsunteroffizier (Hubschrauber) in der Planungszelle Flugbetrieb bei der Stabsabteilung 3/5 (Luft) beim Luftunterstützungskommando,
g) Kommandantin oder Kommandant Einsatzteam (Optronische Spezialaufklärung) & stellvertretende Kommandantin oder stellvertretender Kommandant Technisches Element bei der Einsatzbasis (Jagdkommando).
14.7. Verwendungen der Funktionsgruppe 2 sind zB:
a) Elektronikmechanikerunteroffizier IT Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter im Referat militärische Aufklärung in der IT-Werkstätte beim Heereslogistikzentrum Graz Abteilung Einsatzführung in der Zentralstelle,
b) Sanitätsunteroffizier Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Administration bei der Operationsgruppe beim Militärspital 2 Stabsabteilung 1 eines Brigadekommandos,
c) Kanzleileiter und Sachbearbeiter Pers Kommandantin oder Kommandant 2. Einsatzteam (Elektronischer Kampf) beim Kommando Zentrum Einsatzvorbereitung technischen Element bei der Einsatzbasis (Jagdkommando),
d) Kommandant Unterstützungszug Sanitätsunteroffizierin oder Sanitätsunteroffizier Operation in der Kampfunterstützungskompanie eines Jägerbataillons. Chirurgischen Ambulanz beim Sanitätszentrum Süd,
14.8. Verwendungen der Funktionsgruppe 1 sind zB:
a) Geschützführerin oder Geschützführer und Panzerhaubitze & stellvertretende Kommandantin oder stellvertretender Kommandant Geschützzug der gepanzerten einer Artilleriebatterie des (gepanzert) eines Aufklärungs- und Artilleriebataillons einer Panzergrenadierbrigade,
b) Waffenelektronikunteroffizier der Panzerwerkstätte (Turm) des Instandsetzungszuges der Stabskompanie eines Panzerbataillons,
c) Sanitätsunteroffizier und Diplompfleger der chirurgischen Station Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Informationszentrale bei der Heeressanitätsanstalt Salzburg Stabsabteilung 6 eines Brigadekommandos,
d) Kanzleileiter und Gefechtsschreiberunteroffizier des Stabsbataillons einer Brigade.,
f) Sanitätsunteroffizierin oder Sanitätsunteroffizier bei der Ambulanzgruppe des Bataillonskommandos & Stabskompanie eines Bataillons,
g) Kommandantin oder Kommandant Pionier- und Kampfmittelaufklärungsgruppe und stellvertretender Kommandantin oder stellvertretender Kommandant des Pionieraufklärungszuges der Stabskompanie beim Pionierbataillon 1.
14.9. Verwendungen der Grundlaufbahn sind zB:
a) Waffenmeisterunteroffizier des Instandsetzungszuges Einsatzunteroffizierin oder Einsatzunteroffizier (Optronische Spezialaufklärung) beim Einsatzteam (Optronische Spezialaufklärung) beim technischen Element der Stabskompanie eines Jägerbataillons Einsatzbasis (Jagdkommando),
b) Kommandantin oder Kommandant Aufklärungsgruppe und Kommandant Jagdpanzer & Kdt Aufklärungstrupp der gepanzerten 2. Aufklärungsgruppe des II. Aufklärungszuges bei der 2. Aufklärungskompanie eines Aufklärungsbataillons beim Aufklärungs- und Artilleriebataillon 3,
c) Kommandantin oder Kommandant lFAL-Trupp und Ausbildungsunteroffizier der Fliegerabwehrbatterie (lFAL/gpz) des Panzerstabsbataillons leichter Fliegerabwehrlenkwaffentrupp einer Panzergrenadierbrigade. Fliegerabwehrbatterie eines Fliegerabwehrbataillons,
d) Personenschützerin oder Personenschützer beim Personenschutz beim Kommando Milstrf und MP.
Ausbildung und Verwendung
a) Die Leistung eines zwölfmonatigen Präsenz- oder Ausbildungsdienstes,
b) der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO 1 und
c) eine mindestens fünfjährige Dienstleistung als Person im Ausbildungsdienst, soweit die Dauer dieser Wehrdienstleistung das Gesamterfordernis der lit. a übersteigt, Person im Auslandseinsatzpräsenzdienst, Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 lit. d WG 2001, Militärperson auf Zeit, Zeitsoldat, Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerter Grundwehrdiener oder als Beamter oder Vertragsbediensteter, Zeitsoldatin oder Zeitsoldat, Militärpilotin oder Militärpilot auf Zeit, zeitverpflichtete Soldatin oder zeitverpflichteter Soldat, freiwillig verlängerten Grundwehrdienst Leistende oder als Beamtin oder Beamter oder Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter, der nach § 61 Abs. 15 WG 2001 zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird.
Das Erfordernis der lit. a wird durch einen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsdienst im Rahmen der Nachhollaufbahn nach § 65 WG 2001 ersetzt. Das Erfordernis der lit. c wird für Frauen, die dem Personalstand des Bundesministeriums für Landesverteidigung angehören, durch eine mindestens fünfjährige Dienstleistung in diesem Wirkungsbereich ersetzt. Dauert die Nachhollaufbahn länger als zwölf Monate, so vermindert sich das Erfordernis der fünfjährigen Dienstleistung um jene Zeit, um die die Nachhollaufbahn zwölf Monate übersteigt. Das Erfordernis der lit. a wird durch eine mindestens dreijährige Dienstleistung in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (§ 101a GehG) ersetzt.
Sonderbestimmung für Sanitätsunteroffiziere
… 3 unveränderte Absätze
Z 14.11. Zusätzlich zu den Erfordernissen der Z 14.10 der Nachweis der Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GUKG und die Verwendung auf einem dieser Verwendungsgruppe zugeordneten Arbeitsplatz im Gesundheits- und Krankenpflegedienst.