BGBl. I Nr. 142/2011
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Anmerkung 6 zu Tarifpost 15 des Gerichtsgebührengesetzes verfassungswidrig war, sowie Aufhebung des § 29a des Gerichtsgebührengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Anmerkung 6 zu Tarifpost 15 des Gerichtsgebührengesetzes verfassungswidrig war, sowie über die Aufhebung des § 29a des Gerichtsgebührengesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 29aaufgehoben
römisch acht. Abschriftgebühr im Strafverfahren
Paragraph 29 a,
Die Tarifpost 15 ist auch auf die Strafverfahren anzuwenden, die von Amts wegen zu verfolgende Straftaten zum Gegenstand haben; Paragraph 52, Absatz 2 und 3 StPO bleibt unberührt.