BGBl. I Nr. 1/2011
Aufhebung der Wortfolge „oder Kriminalpolizei“ im ersten Satz des § 106 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „oder Kriminalpolizei“ im ersten Satz des § 106 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975 durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
1
§ 106geändert
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