BGBl. I Nr. 92/2011
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „von 1 000 Euro“ in § 121 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge „von 1 000 Euro“ in § 121 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge „von 1 000 Euro“ in § 121 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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