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BGBl. II Nr. 137/2011

kundgemacht 28.04.2011
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 137/2011× zu Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Sommertourismus neu
§ 3neu

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