Allgemeine Bestimmungen der Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht
BGBl. II Nr. 234/2011
Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
| Anlage 1 |
| Anlage 2 |
| Anlage 3 |
| Anlage 4 |
| Anlage 5 |
| Anlage 6 |
| Anlage 7 |
| Anlage 8 |