BGBl. II Nr. 277/2011
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 09. Juni 2011, römisch fünf 1/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 20. Juli 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“