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BGBl. II Nr. 277/2011

kundgemacht 17.08.2011 RIS↗
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 277/2011× zu VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 18.08.2011 · idF BGBl. II Nr. 277/2011 Art. 1↗RIS↗

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 09. Juni 2011, römisch fünf 1/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 20. Juli 2011, erkannt:

„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“