BGBl. II Nr. 8/2011
Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
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§ 3geändert
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