In der Republik Österreich:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Abteilung römisch vier. 2 (Reise- und Grenzverkehr; Aufenthaltswesen)
1014 Wien
1 Zuständige schweizerische Vertretungsbehörde im Sinne dieser Vereinbarung ist die Vertretung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Tiflis.
2 Zuständige zentrale Behörden für die Umsetzung dieser Vereinbarung sind: