BGBl. III Nr. 146/2011
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und der Regierung der Republik Mazedonien zur Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007
Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und der Regierung der Republik Mazedonien zur Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Antwort auf das Rückübernahmeersuchen, (ad Artikel 7 Absatz 3)
1. Das Ersuchen um Rückübernahme gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Rückübernahmeabkommens erfolgt durch Übersendung des in Anhang 6 des Rückübernahmeabkommens angeschlossenen gemeinsamen Formblattes von dem ersuchenden Staat an die zuständige Behörde des ersuchten Staates via Telefax. Der ersuchte Staat übermittelt seine Antwort durch Übersendung des in Anhang 1 dieses Protokolls enthaltenen Formblattes an die in Artikel 1 dieses Protokolls angeführte Behörde des ersuchenden Staats mittels Telefax.
2. Die Fristen für die Übermittlung einer Antwort zu dem Rückübernahmeersuchen sind in Artikel 10 Absatz 2 des Rückübernahmeabkommens enthalten.