BGBl. III Nr. 148/2011
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes, der im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz beschlossen wurde
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes, der im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz beschlossen wurde
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes (Tschechische R)
neu
Art. 1neu
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