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BGBl. III Nr. 148/2011

kundgemacht 28.09.2011
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes, der im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz beschlossen wurde
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Strahlenschutz (nachfolgend BMLFUW), und der Staatlichen Nuklearaufsichtsbehörde der Tschechischen Republik (nachfolgend SÚJB) betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes, der im Rahmen des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz beschlossen wurde
Kundmachung BGBl. III Nr. 148/2011× zu Vereinbarung betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes (Tschechische R)

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung betreffend den Datenaustausch von ESTE- und TAMOS-Codes (Tschechische R) neu