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BGBl. III Nr. 17/2011

kundgemacht 01.02.2011 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 17/2011× zu Wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wirtschaftliche, landwirtschaftliche, ökologische, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 01.02.2011 · idF BGBl. III Nr. 17/2011 Art. 8↗RIS↗

Artikel 8

Im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften werden die Vertragsparteien folgenden Formen der Zusammenarbeit besondere Aufinerksamkeit widmen:

  • Strichaufzählung
    Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen mit dem Ziel einer effektiveren Ausnützung von Produktionskapazitäten, Vermeidung bzw. Wiedervenvertung von Produktionsabfällen, einer Produktionskostenminderung und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Investitionen in Bereichen, die das vorliegende Abkommen vorsieht;
  • Strichaufzählung
    Verwirklichung von gemeinsamen Projekten im Bereich der angewandten Forschung;
  • Strichaufzählung
    Harmonisierung von Normen und technischen Vorschriften für Exportprodukte;
  • Strichaufzählung
    Erstellung von Feasibility-Studien, einschließlich ökologischer, sowie Ausarbeitung entsprechender Schlußfolgerungen;
  • Strichaufzählung
    Organisation und Durchführung gemeinsamer Seminare, Symposien, Konferenzen und Expertentreffen;
  • Strichaufzählung
    Beratungsleistungen im Bereich Marketing, strategische Planung und Untemehmensfiihrung;
  •               Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Seminaren; Austausch von Missionen und Experten für Fragen der Wirtschaft, Technik und Umwelt;
  • Strichaufzählung
    technische Hilfestellung und Know-How-Transfer für staatliche Institutionen.