BGBl. III Nr. 18/2011
Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Der Generaldirektor der ESA stellt sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens am Sitz, in den Niederlassungen und in den sonstigen Anlagen der Organisation angewandt werden.