BGBl. III Nr. 28/2011
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Konsultationen
Über Ersuchen einer Vertragspartei nehmen die Vertragsparteien unverzüglich Konsultationen über die Auslegung, die Anwendung oder die Umsetzung dieses Abkommens im Allgemeinen oder im Hinblick auf einen besonderen Fall auf.