Dieses Abkommen bezieht sich
BGBl. III Nr. 51/2011
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich
- Absatz eins,
- Ziffer einsauf die österreichischen Rechtsvorschriften über
- Litera adie Krankenversicherung,
- Litera bdie Unfallversicherung,
- Litera cdie Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat,
- Litera ddas Arbeitslosengeld;
- Ziffer 2auf die montenegrinischen Rechtsvorschriften über
- Litera adie Krankenversicherung, den Gesundheitsschutz und die Mutterschaft,
- Litera bdie Pensions- und Invalidenversicherung,
- Litera cdas Arbeitslosengeld.
- Absatz 2,Dieses Abkommen bezieht sich auch auf alle Rechtsvorschriften, welche die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften zusammenfassen, ändern oder ergänzen.