BGBl. III Nr. 55/2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Änderungen und Ergänzungen
Die Parteien können in gegenseitigem Einvernehmen das Protokoll ändern und ergänzen. Der Wortlaut des geänderten oder ergänzten Protokolls wird auf diplomatischem Weg ausgetauscht. Die Änderungen oder Ergänzungen treten gemäß Artikel 14 Absatz 1 dieses Protokolls in Kraft.