BGBl. III Nr. 55/2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Das Durchführungsprotokoll tritt in Kraft, nachdem dem Gemischten Rückübernahmeausschuss nach Artikel 18 des Abkommens das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten notifiziert worden ist.
Das Durchführungsprotokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen außer Kraft.
Geschehen zu Belgrad am 25. Juni im Jahre 2010 in zwei Urschriften, jede in deutscher, serbischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Fall von Auslegungsproblemen geht der englische Text vor.