BGBl. III Nr. 55/2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Modalitäten der Rückführungen im beschleunigten Verfahren
Sind die Voraussetzungen für die Rückübernahme gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens erfüllt, unterrichtet die zuständige Behörde der ersuchenden Partei die nach Artikel 1 des Protokolls zuständige Behörde der ersuchten Partei darüber schriftlich unter Verwendung des Formulars in Anhang 1 dieses Protokolls.