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BGBl. III Nr. 67/2011

kundgemacht 19.05.2011
Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europarat betreffend das Verbindungsbüro des Europarates in Wien
Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europarat betreffend das Verbindungsbüro des Europarates in Wien
Kundmachung BGBl. III Nr. 67/2011× zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen) neu