Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 78/2011

kundgemacht 24.05.2011
Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 Prozent
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Schwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 Prozent
Kundmachung BGBl. III Nr. 78/2011×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.