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BGBl. III Nr. 94/2011

kundgemacht 09.06.2011
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 94/2011× zu Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Nordmazedonien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Nordmazedonien) neu