BGBl. I Nr. 101/2012
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 wird die Genehmigung erteilt.