BGBl. I Nr. 103/2012
Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013 samt Anlagen
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt
Artikel römisch sieben. Die Bundesministerin für Finanzen ist ermächtigt, im Finanzjahr 2013 gemäß Paragraph 54, Absatz 9, BHG 2013 die Zustimmung zu Überschreitungen von nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen gemäß Paragraph 32, Absatz 7 und 8 BHG 2013 ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt zu genehmigen.