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BGBl. II Nr. 122/2012

kundgemacht 11.04.2012
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Kundmachung BGBl. II Nr. 122/2012× zu Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - April 2012

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - April 2012 neu