BGBl. II Nr. 143/2012
Migrationsverordnung 2012
Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 2a Abs. 1 in Verbindung mit § 2b Abs. 1 und § 24a Abs. 1 Grundbuchsumstellungsgesetz (Migrationsverordnung 2012)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs einschließlich der Einbücherung des unter einer Einlagezahl gespeicherten nicht verbücherten öffentlichen Gutes wird für alle Katastralgemeinden und das Eisenbahnbuch für den 7. Mai 2012 angeordnet.