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BGBl. II Nr. 295/2012

kundgemacht 04.09.2012
Aufhebung der Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 295/2012× zu 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder×

Änderungen durch diese Kundmachung

9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder aufgehoben
§ 2aufgehoben

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