BGBl. II Nr. 295/2012
Aufhebung der Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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