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BGBl. II Nr. 317/2012

kundgemacht 27.09.2012
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um drei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus den Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich um drei Jahre verlängert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 317/2012× zu Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps 1