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BGBl. II Nr. 318/2012

kundgemacht 27.09.2012
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre verlängert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 318/2012× zu Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps 1