BGBl. II Nr. 318/2012
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich um weitere drei Jahre verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch verändertem Raps
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§ 2geändert
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