BGBl. II Nr. 339/2012
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich um drei Jahre
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der das Verbot des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich um drei Jahre verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung des Verbots des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse
neu
§ 2neu
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