BGBl. II Nr. 35/2012
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Änderungen durch diese Kundmachung
Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG)
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§ 45geändert
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