BGBl. II Nr. 375/2012
Änderung der Verordnung über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern
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§ 2geändert
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