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BGBl. II Nr. 37/2012

kundgemacht 14.02.2012
Änderung der Verordnung über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 37/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 1
§ 1geändert

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