BGBl. II Nr. 400/2012
Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung von Prüfungen zur Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung von Aufnahmewerbenden in den Exekutivdienst und von Bewerbern und Bewerberinnen für bestimmte Verwendungen (Eignungsprüfungsverordnung – Inneres)
Änderungen durch diese Kundmachung
Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
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§ 4neu
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