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BGBl. II Nr. 482/2012

kundgemacht 21.12.2012
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Kundmachung BGBl. II Nr. 482/2012× zu Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke neu