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BGBl. II Nr. 507/2012

kundgemacht 27.12.2012
Änderung der Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 507/2012× zu Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG

Änderungen durch diese Kundmachung

Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG 2