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BGBl. II Nr. 98/2012

kundgemacht 29.03.2012
Durchführung eines automatisationsunterstützten Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Durchführung eines automatisationsunterstützten Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund
Kundmachung BGBl. II Nr. 98/2012× zu Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund neu