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BGBl. III Nr. 109/2012

kundgemacht 03.08.2012
Verlängerung des Abkommens über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
Kundmachung BGBl. III Nr. 109/2012× zu Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung neu