BGBl. III Nr. 10/2012
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Ruhegehälter und gleichartige Leistungen befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Ruhegehälter und Leistungen bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.