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BGBl. III Nr. 10/2012

kundgemacht 19.01.2012 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
Kundmachung BGBl. III Nr. 10/2012× zu Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT×

Änderungen durch diese Kundmachung

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 10/2012 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragspartner einander vom Abschluss der Verfahren in Kenntnis gesetzt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Vertragspartner bindende Wirkung erlangt.

GESCHEHEN in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache die gleichermaßen authentisch sind.