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BGBl. III Nr. 116/2012

kundgemacht 16.08.2012 RIS↗
Rückübernahmeabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria
Rückübernahmeabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Nigeria
Kundmachung BGBl. III Nr. 116/2012× zu Rückübernahmeabkommen (Nigeria)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Nigeria) neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 18.08.2012 · idF BGBl. III Nr. 116/2012 Art. 14↗RIS↗

Artikel römisch vierzehn

Auswirkungen auf andere internationale Verpflichtungen

Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Rechte oder Verpflichtungen, welche die Vertragsparteien im Rahmen von regionalen oder internationalen Verträgen, Übereinkommen, Konventionen, Protokollen haben, oder Verpflichtungen, die der Mitgliedschaft in einer Organisation der regionalen Integration entspringen.