BGBl. III Nr. 134/2012
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 17neu
Artikel römisch siebzehn
Beilegung von Streitigkeiten
Jegliche Streitigkeiten zwischen dem Zentrum und einer Vertragspartei dieses Übereinkommens oder zwischen Vertragsparteien dieses Übereinkommens werden durch Verhandlung oder andere vereinbarte Streitbeilegungsmethoden beigelegt.