BGBl. III Nr. 134/2012
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Sitz
1. Der Sitz des Zentrums ist Wien, Österreich, gemäß den zwischen dem Zentrum und der Republik Österreich vereinbarten Bedingungen.
2. Das Zentrum kann Einrichtungen, die zur Unterstützung seiner Tätigkeiten erforderlich sind, an anderen Standorten errichten.