Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Wien auszutauschen.
BGBl. III Nr. 155/2012
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 38neu
Artikel 38
Inkrafttreten
- Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.