Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich:
- Litera ain Bezug auf die Republik Österreich
- Litera iauf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sondervorschriften für das Notariat und
- Sub-Litera, i, inur hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung.
- Litera bin Bezug auf die Republik Moldau:
- Litera iauf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung und
- Sub-Litera, i, inur hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung.