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BGBl. III Nr. 18/2012

kundgemacht 25.01.2012 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Kundmachung BGBl. III Nr. 18/2012× zu Förderung und Schutz von Investitionen (Tadschikistan)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Förderung und Schutz von Investitionen (Tadschikistan) neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu
in Kraft ab 01.02.2012 · idF BGBl. III Nr. 18/2012 Art. 16↗RIS↗

Artikel 16

Schiedsort

Jedes Schiedsverfahren gemäß diesem Teil wird auf Verlangen einer Streitpartei in einem Staat, der Mitglied des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche1, angenommen in New York am 10. Juni 1958 (New Yorker Konvention) ist, abgehalten. Die gemäß diesem Teil dem Schiedsverfahren unterworfenen Ansprüche werden als aus Handelsbeziehungen oder Transaktionen im Sinne von Artikel 1 der New Yorker Konvention entstanden erachtet.

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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,. Bundesgesetzblatt römisch drei - Ausgegeben am 25. Jänner 2012 - Nr. 18 17 von 24