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BGBl. III Nr. 34/2012

kundgemacht 02.02.2012 RIS↗Parlament↗
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 34/2012× zu Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 12.12.2011 · idF BGBl. III Nr. 34/2012 Art. 14↗RIS↗

Artikel 14

Folgeaktivitäten

Die Parteien beabsichtigen, Diskussionen über ein Folgeabkommen hinsichtlich der potenziellen Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen unabhängig finanzierten und betriebenen zivilen Satellitennavigationssystemen nach der Inbetriebnahme (initial operational capability) von GALILEO zu beginnen. Es ist beabsichtigt, in diesen Diskussionen, verschiedene Koordinierungsoptionen wie zum Beispiel die Schaffung eines Koordinierungsgremiums auf höchster Ebene, dass sich ein oder zweimal jährlich trifft, um politischen Angelegenheiten und zukünftige Systemplanungen zur diskutieren, ein kleines GPSGALILEO Sekretariat für die tagtägliche Koordinierung und um Daten auszutauschen und, wie vereinbart, ein gemeinsames Verbindungsbüro zu erörtern.